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OLG Frankfurt, 12.12.1978 - 20 W 692/78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung; Interessengerechte Auslegung einer Klausel einer Teilungserklärung; Ausschluss der Vertretung durch eine Klausel in der Teilungserklärung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 24.08.1978 - 9 T 917/78
- OLG Frankfurt, 12.12.1978 - 20 W 692/78
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 21.04.1976 - 3 W 8/76
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.1978 - 20 W 692/78
§ 20 der Teilungserklärung, der die Vertretung eines Wohnungseigentümers in zulässiger Weise einschränkt (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 76, 273;… Palandt-Bassenge, BGB, 37. Aufl., § 25 WEG Anm. 2 a;… Bärmann-Pick, WEG, 9. Aufl., § 25 Anm. III 3), geht erkennbar davon aus, daß die Wohnungseigentümergemeinschaft aus natürlichen Personen besteht.
- BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86
Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung
Demgegenüber ist neben den bereits genannten Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Oberlandesgerichts Karlsruhe auch das Oberlandesgericht Frankfurt (OLGZ 1979, 134, 135) der Auffassung, daß in der Teilungserklärung die Befugnis des Wohnungseigentümers, einen Vertreter seiner Wahl zu bestimmen, beschränkt werden könne.Alle Wohnungseigentümer können ein Interesse daran haben, die Eigentümerversammlung auf den eigenen Kreis, also überwiegend auf die ihnen bekannten Miteigentümer, zu beschränken und damit gemeinschaftsfremde Einwirkungen aus der Versammlung der Wohnungseigentümer fernzuhalten (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 273, 275; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 134, 135 f).
- BGH, 28.06.2019 - V ZR 250/18
Juristische Person in Eigentümerversammlung vertretungsbefugt
Diese Lücke hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei nach den Grundsätzen der ergänzenden (Vertrags-)Auslegung dahingehend geschlossen, dass nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen der Vertretungsbeschränkung der Teilungserklärung unterliegen (…ebenso LG München I, ZMR 2015, 152 Rn. 7; OLG Frankfurt, OLGZ 1979, 134, 135; BayObLG, MDR 1982, 58, 59; unklar Wenzel, NZM 2005, 402, 403; Elzer GE 2010, 455, 458).Daher wäre es sachlich nicht zu rechtfertigen, wenn eine juristische Person, die ihre Interessenvertretung nicht in die Hände des Verwalters oder eines anderen Wohnungseigentümers legen will, nur durch ihren organschaftlichen Vertreter an der Eigentümerversammlung teilnehmen dürfte (allg. Meinung, vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1979, 134, 136; BayOblG, MDR 1982, 58;… LG München I, ZMR 2015, 152 Rn. 7;… Staudinger/Häublein, BGB [2018], § 25 WEG Rn. 87;… Riecke/Schmid/Riecke, WEG, 5. Aufl., § 24 Rn. 55;… Schultzky in: Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 25 WEG, Rn. 87a;… Elzer in Hügel/Scheel, Rechtshandbuch Wohnungseigentum, 4. Aufl., § 12 Rn. 93; ders. in GE 2010, 455, 458;… Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 25 Rn. 88; Wenzel, NZM 2005, 402, 403).
- LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14
Verwalter, Befugnisse, Generelle Ermächtigung
Dabei ist richtig, dass eine derartige Vertretungsbeschränkung in der Teilungserklärung bei juristischen Personen bzw. Personenhandelsgesellschaften, bei denen eine Vertretung durch Familienangehörige begrifflich nicht in Frage kommt, dahingehend auszulegen ist, dass diese auch eine Vertretung durch Firmenangehörige erlaubt (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.12.1978, Az.: 20 W 692/78; BayObLG, MDR 1982, 58, 59).
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 28.09.2022 - 15 C 213/21 Diese Lücke ist nach den Grundsätzen der ergänzenden (Vertrags-)Auslegung dahingehend zu schließen, dass nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen der Vertretungsbeschränkung der Teilungserklärung unterliegen (ebenso LG München I, ZMR 2015, 152, Rdn. 7; OLG Frankfurt, OLGZ 1979, 134, 135; BayObLG, …
Daher wäre es sachlich nicht zu rechtfertigen, wenn eine juristische Person, die ihre Interessenvertretung nicht in die Hände des Verwalters oder eines anderen Wohnungseigentümers legen will, nur durch ihren organschaftlichen Vertreter an der Eigentümerversammlung teilnehmen dürfte (allg. M., vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1979, 134, 136; BayObLG, …
- BayObLG, 11.05.1981 - BReg. 2 Z 47/80
Auslegung einer Vertretungsklausel
Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt ( BGHZ 59, 205 . 209 = DNotZ 1973, 20 ; BayObLG, c) Ohne Rechtsfehler ist das LG von der Zulässigkeit und Rechtswirksamkeit der einschränkenden Vertretungsklausel in § 14 Abs. 4 Satz 2 der Tellungserklärung ausgegangen (vgl. im einzelnen OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 273 : ferner OLG Frankfurt OLGZ 1979, 134, 135;… Bärmann/Pick/Merle, 4, Aufl.. § 25 WEG , Rd.-Nr_ 18: PalandtlBassenge, 40. Aufl., § 25 WEG , Anm. 2a: a. A. LG Hamburg Rpfieger 1979.65; Weimar, Wohnungseigentümer 1980, 44).Auch dem allgemeinen Sprachgebrauch läßt sich entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde, die sich auf Auffassungen in der .,Laiensphäre" stützen möchte, nichts anderes entnehmen, Auch aus dem Zweck der Klausel in § 14 Abs. 4 Satz 2 der Teilungserklärung, gemeinschaftsfremde Einwirkungen nach Möglichkeit von der Versammlung fernzuhalten (vgl_ OLG Frankfurt OLGZ 1979, 134, 136), kann entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nicht gefolgert werden, daß auch mündliche Ausführungen für einen anwesenden Wohnungseigentümer als eine "Vertretung" anzusehen wären.
- BayObLG, 07.07.1981 - BReg. 2 Z 54/80
Anträge auf Ungültigerklärung von Beschlüssen einer …
Jedenfalls ist für einen unbefangenen Betrachter der Zweck der Klausel in § 16 Abs. 9 Satz 1 GO, gemeinschaftsfremde Einwirkungen außerhalb der Gemeinschaft stehender Dritter nach Möglichkeit von der Versammlung fernzuhalten (…vgl. BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 134/135 f.), ohne weiteres erkennbar. - OLG Frankfurt, 22.12.1998 - 20 W 143/97
Anforderungen an die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses zur …
Bedenken tatsächlicher oder rechtlicher Art hat, kann er nicht eigenmächtig von der Durchrührung absehen (Mülltonnenverkleidung, Nichtteilnahme an Versammlungen), sondern muß für eine Korrektur der Beschlüsse in der Versammlung oder vor Gericht (§ 43 I Nr. 4 WEG) sorgen, wie es jetzt auch geschehen ist (Versammlung vom 03.06.1997 TOP 6 und 12.04.), damit sie als Rechtsgrundlage nicht in Anspruch genommen werden können Schließlich hat das vorliegende Verfahren ergeben, daß die Vertretungsregelung des § 8 der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung nicht richtig angewendet worden ist (vgl. zur Zulässigkeit einer Vertretungsbeschränkung: OLG Frankfurt OLGZ 79, 134 = Rpfleger 79, 218). - KG, 27.11.1985 - 24 W 1856/85
Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Teilungserklärung; Vertretung
Es besteht ein berechtigtes Interesse der Wohnungseigentümergemeinschaft daran, daß fremde Einwirkungen von Wohnungseigentümerversammlungen ferngehalten werden (OLG Frankfurt OLGZ 1979, 134 = Rpfleger 1979, 218; OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 273 = MDR 1976, 758). - LG Nürnberg-Fürth, 14.01.1981 - 13 T 6520/80
Kein Vorkaufsrecht bei Veräußerung eines Erbbaurechts
Mit der wohl überwiegenden Meinung vertritt die Kammer für den hier zu entscheidenden Fall die Auffassung, daß dies zulässig ist (so auch Palandt, Anm. 2a zu § 25 WEG ; Bärmann, § 25 RdNr. 18; OLG Frankfurt in OLGZ 79, 134 ; OLG Karlsruhe in OLGZ 76, 273 ). - LG Nürnberg-Fürth, 05.12.1980 - 13 T 5930/80
Vertretung eines Wohnungseigentümers in der Eigentümerversammlung
Mit der wohl überwiegenden Meinung vertritt die Kammer für den hier zu entscheidenden Fall die Auffassung, daß dies zulässig ist (so auch Palandt, Anm. 2a zu § 25 WEG ; Bärmann, § 25 RdNr. 18; OLG Frankfurt in OLGZ 79, 134 ; OLG Karlsruhe in OLGZ 76, 273 ).